Wahlarzt Kosten: Wie funktioniert die Rückerstattung bei der ÖGK?
Wahlarztbesuche sind in Österreich beliebt, kosten aber oft mehr als Kassenarzttermine. Wie funktioniert 2026 die Rückerstattung bei der ÖGK wirklich? Erfahre, was Wiener*innen und Österreicher*innen allgemein beim Einreichen der Wahlarztrechnung beachten sollten und wie viel du zurückbekommst!
Was ist ein Wahlarzt in Österreich?
Ein Wahlarzt – auch Privatarzt genannt – ist ein niedergelassener Arzt, der keinen Kassenvertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse hat. Das bedeutet, dass Patientinnen und Patienten die Behandlungskosten zunächst vollständig selbst tragen müssen. Im Gegensatz zu einem Kassenarzt, der direkt mit der Krankenkasse abrechnet, stellt der Wahlarzt seine Leistungen direkt dem Patienten in Rechnung. Die freie Arztwahl ist dabei ein zentraler Vorteil: Man ist nicht an ein bestimmtes Kassenangebot gebunden und kann Spezialisten mit bestimmten Schwerpunkten oder kürzeren Wartezeiten aufsuchen.
Die Rolle der ÖGK bei Rückerstattungen
Die Österreichische Gesundheitskasse ist die größte gesetzliche Krankenversicherung des Landes und übernimmt für ihre Versicherten einen festgelegten Anteil der Wahlarztkosten. Grundlage dafür ist der sogenannte Kassentarif – also jener Betrag, den die ÖGK für eine vergleichbare Leistung bei einem Vertragsarzt bezahlen würde. Von diesem Kassentarif erstattet die ÖGK in der Regel 80 Prozent zurück. Da Wahlärzte jedoch häufig höhere Honorare verrechnen als der Kassentarif vorsieht, bleibt oft ein erheblicher Restbetrag beim Patienten.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Rückerstattung nicht auf der tatsächlich bezahlten Rechnung basiert, sondern ausschließlich auf dem von der ÖGK festgelegten Referenztarif. Wer also einen Wahlarzt mit besonders hohen Honoraren aufsucht, trägt die Differenz selbst.
So reichst du deine Wahlarztrechnung ein
Die Einreichung einer Wahlarztrechnung bei der ÖGK ist unkompliziert und kann auf mehreren Wegen erfolgen. Der einfachste Weg ist die digitale Einreichung über das Online-Portal “Meine ÖGK” oder die dazugehörige App. Alternativ kann die Rechnung auch per Post an die zuständige Landesstelle der ÖGK geschickt oder persönlich in einer Servicestelle abgegeben werden.
Folgende Angaben muss die Rechnung enthalten, damit sie anerkannt wird:
- Name und Anschrift des Arztes sowie seine Arztnummer
- Name und Versicherungsnummer der Patientin oder des Patienten
- Datum und Art der erbrachten Leistung
- Betrag und Bestätigung der Zahlung
Die Frist zur Einreichung beträgt grundsätzlich drei Jahre ab dem Datum der Behandlung. Es empfiehlt sich jedoch, Rechnungen zeitnah einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wie hoch ist die Rückerstattung 2026?
Die konkrete Höhe der Rückerstattung hängt von der Art der erbrachten Leistung ab und orientiert sich am jeweils gültigen Kassentarif. Als allgemeiner Richtwert gilt: Die ÖGK erstattet 80 Prozent des Kassentarifs für die jeweilige Leistung zurück.
| Leistungsart | Kassentarif (ca.) | ÖGK-Rückerstattung (ca. 80 %) | Typisches Wahlarzthonorar (ca.) |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Ordination | 30–40 € | 24–32 € | 80–150 € |
| Facharzt (z. B. Internist) | 40–60 € | 32–48 € | 100–200 € |
| Psychotherapeutische Leistung | 50–70 € | 40–56 € | 100–180 € |
| Radiologische Untersuchung | 60–90 € | 48–72 € | 120–250 € |
Hinweis: Die in diesem Artikel genannten Tarife und Kostenangaben basieren auf den zuletzt verfügbaren Informationen und können sich ändern. Vor finanziellen Entscheidungen wird eine eigenständige Recherche empfohlen.
Wichtige Tipps für Patientinnen und Patienten
Um bei Wahlarztbesuchen keine bösen Überraschungen zu erleben, lohnt es sich, im Vorfeld gut informiert zu sein. Zunächst sollte man sich beim Wahlarzt über die Höhe des Honorars informieren, bevor die Behandlung stattfindet. Ein Kostenvoranschlag ist bei geplanten Eingriffen oder Untersuchungsserien besonders sinnvoll.
Wer regelmäßig Wahlärzte in Anspruch nimmt, sollte außerdem prüfen, ob der Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder Wahlarzt-Zusatzversicherung wirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Zusatzversicherungen erstatten häufig einen deutlich höheren Anteil der tatsächlichen Arztkosten und reduzieren so die finanzielle Eigenbeteiligung erheblich.
Wichtig ist außerdem, alle Originaldokumente und Zahlungsbelege aufzubewahren, da diese für die Einreichung zwingend erforderlich sind. Digitale Kopien zur Absicherung sind ebenfalls empfehlenswert.
Die Inanspruchnahme eines Wahlarztes bietet mehr Flexibilität und Auswahl, erfordert aber auch eine bewusste Auseinandersetzung mit den anfallenden Kosten. Wer die Abläufe kennt und Rechnungen korrekt einreicht, kann zumindest einen Teil der Ausgaben durch die ÖGK zurückbekommen und so die finanzielle Belastung spürbar reduzieren.